Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
nach Art. 32 DSGVO – Anlage 2 zum Auftragsverarbeitungsvertrag (Version 2.2) für SL-UP
Stand: Oktober 20261. Organisation und Verantwortung
- Anbieter und Auftragsverarbeiter ist Software und Büroservice Christine Schremmer (Einzelunternehmen). Sie ist für Betrieb, Sicherheit und Datenschutz von SL-UP verantwortlich.
- Personen, die sie zur Verarbeitung einsetzt, sind schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet und arbeiten nur nach ihrer Anweisung.
- Daten von Kunden werden nur für den Betrieb von SL-UP verwendet, nicht für Werbung und nicht zum Training von KI-Systemen.
- Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten wird geführt (Art. 30 Abs. 2 DSGVO).
2. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
2.1 Zutrittskontrolle
- Kein eigener Serverraum. Die Server stehen in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH in Deutschland; Zutrittsschutz und Überwachung stellt der Rechenzentrumsbetreiber sicher.
- Arbeitsgeräte des Anbieters sind verschlüsselt und durch Anmeldung gesichert.
2.2 Zugangskontrolle
- Persönliche Benutzerkonten; Passwörter werden nur mit einem anerkannten Verfahren nach dem Stand der Technik und nie im Klartext gespeichert.
- Passwortregeln mit Mindestlänge und Prüfung auf leicht zu erratende Muster.
- Zwei-Faktor-Anmeldung per Authenticator-App oder E-Mail-Code; Kunden können sie für ihre Nutzer verbindlich vorschreiben.
- Zeitweise Sperre nach wiederholten Fehlanmeldungen; Schutz von Anmeldung und öffentlichen Formularen vor automatisierten Zugriffen.
- Sitzungen laufen nach Inaktivität automatisch ab.
- Zugangslinks und Codes zum Zurücksetzen von Passwörtern werden nicht im Klartext gespeichert.
- Der Betreiberbereich ist über eine eigene Anmeldung mit zweitem Faktor geschützt.
- Administrativer Zugang zu den Servern nur für berechtigte Personen über schlüsselbasierte, abgesicherte Verbindungen.
2.3 Zugriffskontrolle
- Rollenmodell mit abgestuften Rechten (Administrator, Manager, Mitarbeitende); der Kunde vergibt die Rollen.
- Strikte Trennung der Daten verschiedener Kunden; jeder Zugriff wird auf den eigenen Kunden (Mandanten) beschränkt und durch Rollenprüfungen ergänzt.
- Krankheitsbezogene Angaben sehen nur die dafür vorgesehenen Rollen; andere Nutzer sehen nur eine neutrale Abwesenheit. In Kalender-Abonnements und Chat-Benachrichtigungen erscheinen sie stets nur als „abwesend“.
- Support-Zugriffe des Betreibers: nur bei Support-Anfrage oder Störung, zeitlich begrenzt, technisch nur lesend, im Protokoll des Mandanten und zusätzlich in einem vom Kunden nicht löschbaren Betreiberprotokoll festgehalten. Ändernde Betreiber-Eingriffe nur auf Weisung des Kunden oder zur Gefahrenabwehr (AVV § 6).
2.4 Trennungskontrolle
- Logische Trennung der Kundendaten in der Datenhaltung.
- Produktiv-, Test- und Vorschauumgebungen sind voneinander getrennt.
2.5 Pseudonymisierung und Datensparsamkeit
- IP-Adressen werden in Protokollen gekürzt gespeichert; Sitzungs- und Gerätekennungen pseudonymisiert.
- Push-Mitteilungen enthalten nur neutrale Texte ohne Namen, Datum oder Abwesenheitsart.
- Diagnosen sind in SL-UP nicht vorgesehen.
3. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
3.1 Weitergabekontrolle
- Alle Verbindungen zu SL-UP sind nach dem Stand der Technik verschlüsselt (HTTPS), auch die der Apps und der Programmierschnittstelle.
- Der Datenverkehr läuft über einen vorgeschalteten Schutzdienst (Cloudflare), der ihn zur Prüfung kurzzeitig entschlüsselt und verschlüsselt weiterleitet (siehe Anlage 1 zum AVV).
- Übermittlungen an Unterauftragsverarbeiter nur nach Anlage 1 zum AVV; Drittlandübermittlungen nur mit Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO.
- Anbindungen an fremde Systeme (Kalender, Chat, Webhooks, Schnittstelle) richtet nur der Kunde ein; Webhook-Meldungen sind signiert, Zugangsschlüssel sind widerrufbar.
- Versand- und Sicherheitskontrolle: Der Mailserver legt von jeder ausgehenden E-Mail eine Kopie in einem Postfach des Betreibers ab; ein täglicher Löschlauf entfernt Kopien nach 30 Tagen automatisch. In Datensicherungen des Hosters können Kopien bis zu deren turnusmäßiger Überschreibung verbleiben. Das gilt auch für E-Mails mit Daten des Kunden; Zugriff nur Betreiber (AVV § 5 Abs. 1).
3.2 Eingabekontrolle
- Protokoll sicherheitsrelevanter Vorgänge (Anmeldungen, Rechte- und Benutzeränderungen, Exporte, Löschungen, Support-Zugriffe), unabhängig von Einstellungen des Kunden.
- Fachliches Änderungsprotokoll (Urlaub, Schichten, Zeiterfassung), vom Kunden zuschaltbar.
- Änderungshistorie für ausgewählte Arbeitszeit-, Abwesenheits- und Stammdaten; Passwörter und Zugangsschlüssel werden dabei nicht gespeichert. Ein Löschanspruch nach Art. 17 DSGVO entfernt die zugehörige Historie mit.
- Protokolle sind gegen nachträgliche Änderung geschützt; Passwörter, Zugangsschlüssel und vollständige Anfrageinhalte werden nicht protokolliert.
- Schutz von Eingaben gegen Manipulation und gängige Angriffsarten.
4. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, c DSGVO)
4.1 Verfügbarkeitskontrolle
- Laufende verschlüsselte Spiegelung der Datenbank an einen getrennten Speicherort in Deutschland.
- Mehrmals täglich verschlüsselte Datensicherungen auf getrennten Speichersystemen in Deutschland.
- Schutz vor Überlastungsangriffen durch einen spezialisierten Dienstleister.
- Überwachung der Erreichbarkeit von innen und außen mit Alarmierung.
- Angestrebte Verfügbarkeit nach dem Hauptvertrag (AGB § 7).
4.2 Rasche Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO)
- Die Wiederherstellung aus Sicherungen ist dokumentiert; die Lesbarkeit der Sicherungen wird automatisch und regelmäßig geprüft.
- Ein Notfallverfahren zum Wiederanlauf auf Ersatzservern in Deutschland ist dokumentiert und wurde geübt.
5. Überprüfung, Bewertung und Vorfallbehandlung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)
- Sicherheitsaktualisierungen werden zeitnah eingespielt; Änderungen an der Software werden vor der Auslieferung getestet und gegengeprüft.
- Regelmäßige Sicherheitsprüfungen der Anwendung; gefundene Schwachstellen werden nach Risiko priorisiert behoben.
- Schwachstellen können vertraulich gemeldet werden: Sicherheitslücke melden.
- Datenschutzverletzungen: Information betroffener Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis (AVV § 11). Bei Vorfällen, für die der Anbieter selbst Verantwortlicher ist, Meldung an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Art. 33 DSGVO).
- Eine Vorlage für die Datenschutz-Folgenabschätzung des Kunden ist auf Anfrage verfügbar.
- Diese TOM werden regelmäßig und bei wesentlichen Änderungen überprüft.
6. Unterauftragsverarbeiter
Die Unterauftragsverarbeiter mit Sitz, Leistung, Ort der Verarbeitung und Garantie für Drittlandübermittlungen stehen in Anlage 1 zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Mit allen dort in Teil A genannten Unterauftragsverarbeitern bestehen Verträge nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO; Kunden können sie auf Anfrage an [email protected] einsehen.
7. Speicherfristen (Auszug)
| Daten | Frist |
|---|---|
| Anhänge zu Abwesenheiten (z. B. AU-Bescheinigungen) | automatische Löschung 24 Monate nach dem Hochladen |
| Notizen zu Abwesenheiten und Stempelungen | werden zwei Jahre nach dem Zeitraum geleert |
| Abwesenheiten, Zeiteinträge und Schichten | bis zur Löschung durch den Kunden, längstens zehn Jahre nach ihrem Ende |
| Deaktivierte Benutzerkonten | Pseudonymisierung der Stammdaten nach drei Jahren ohne Änderung, sofern keine Abwesenheiten der letzten sieben Jahre vorliegen |
| Benachrichtigungen in der Anwendung | gelesene nach 90 Tagen, alle spätestens nach etwa 120 Tagen |
| Profilfotos deaktivierter Konten | 30 Tage |
| Kopien ausgehender E-Mails im Postfach des Betreibers | täglicher Löschlauf nach 30 Tagen; in Datensicherungen des Hosters bis zu deren turnusmäßiger Überschreibung |
| Protokoll: erfolgreiche Schnittstellenzugriffe | 30 Tage |
| Protokoll: fachliche Änderungen | 180 Tage |
| Protokoll: sicherheitsrelevante Vorgänge | 1 Jahr; gekürzte IP-Adresse und Gerätedaten werden nach 90 Tagen entfernt |
| Protokoll: arbeitszeitrelevante Änderungen | 3 Jahre |
| Daten nach Vertragsende | Abrufzeitraum nach dem Hauptvertrag, danach Löschung des Kundenkontos und endgültige Entfernung aus dem laufenden System frühestens 30 Tage, spätestens zwei Monate danach; in Datensicherungen spätestens nach zwölf Monaten (AVV § 13) |
Die Löschläufe finden regelmäßig, teils monatlich statt; die tatsächliche Löschung kann sich deshalb um bis zu einen Monat verschieben.
8. Besondere Maßnahmen für Gesundheitsdaten (§ 22 Abs. 2 BDSG)
- Zugriff auf krankheitsbezogene Angaben nur für die dafür vorgesehenen Rollen.
- Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung über Protokolle.
- Verschlüsselte Übertragung und verschlüsselte externe Datensicherungen.
- Neutrale Darstellung in Kalender-Abonnements, Chat-Benachrichtigungen und Push-Mitteilungen.
- Automatische Löschung von Anhängen zu Abwesenheiten nach 24 Monaten.
- Hinweis an Kunden, keine Diagnosen zu speichern (AVV § 16 Abs. 2).
Eine ausführlichere Beschreibung der Maßnahmen stellen wir Kunden auf Anfrage vertraulich zur Verfügung.
Anbieter: Software und Büroservice Christine Schremmer, Odenwaldring 13, 63500 Seligenstadt | Stand: Oktober 2026 | [email protected]