Von Resturlaub bis Sollarbeitszeit: Dieses Glossar erklärt zentrale Begriffe des Urlaubs- und Arbeitsrechts knapp und praxisnah. Verlinkte Begriffe führen zu ausführlichen Erklärungen mit Rechenbeispielen und Gesetzesbezug.
Resturlaub
Nicht genommener Jahresurlaub, der ins Folgejahr übertragen werden kann. In Deutschland verfällt er grundsätzlich am 31. März des Folgejahres – aber nur, wenn der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nachgekommen ist.
Mehr zu Resturlaub →Sonderurlaub
Bezahlte oder unbezahlte Freistellung aus besonderen Anlässen wie Hochzeit, Umzug, Todesfall oder Geburt – geregelt über § 616 BGB, Arbeits- oder Tarifvertrag.
Mehr zu Sonderurlaub →Gleitzeit
Flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem Beschäftigte Beginn und Ende der Arbeitszeit innerhalb eines Rahmens selbst bestimmen. Plus- und Minusstunden werden auf einem Gleitzeitkonto erfasst.
Mehr zu Gleitzeit →Sollarbeitszeit
Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, die ein Beschäftigter in einem Zeitraum leisten soll. Die Differenz zur Istarbeitszeit ergibt Plus- oder Minusstunden.
Mehr zu Sollarbeitszeit →Urlaubsanspruch
Die Anzahl bezahlter freier Tage pro Jahr. Gesetzlicher Mindestanspruch: Deutschland 24 Werktage (BUrlG), Österreich 25 Arbeitstage (UrlG), Schweiz 20 Arbeitstage (OR Art. 329a).
Mehr zu Urlaubsanspruch →Urlaubsabgeltung
Finanzielle Auszahlung nicht genommenen Urlaubs – zulässig nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann.
Mehr zu Urlaubsabgeltung →Karenz (Österreich)
Österreichischer Begriff für die Elternkarenz – die arbeitsfreie Zeit zur Kinderbetreuung mit Kündigungsschutz, längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes.
Mehr zu Karenz →Vertretungsregelung
Festlegung, wer Aufgaben während der Abwesenheit eines Mitarbeiters übernimmt – wichtig für lückenlose Erreichbarkeit bei Urlaub oder Krankheit.
Mehr zur Vertretungsregelung →Wartezeit
In Deutschland die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Erst danach besteht der volle gesetzliche Urlaubsanspruch; davor entsteht er anteilig.
Mehr zur Wartezeit →Teilzeit-Urlaub
Urlaubsanspruch von Beschäftigten, die nicht an allen Wochentagen arbeiten. Der gesetzliche Mindesturlaub wird anteilig auf die wöchentlichen Arbeitstage umgerechnet (§ 4 TzBfG, § 3 BUrlG).
Mehr zum Teilzeit-Urlaub →Elternzeit
Freistellung zur Betreuung eines Kindes in Deutschland, längstens bis zum achten Geburtstag (§ 15 BEEG). Der Urlaub kann je vollem Monat Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden (§ 17 BEEG).
Mehr zur Elternzeit →Betriebsferien & Urlaubssperre
Gemeinsamer Urlaub bei Betriebsschließung bzw. Zeitraum, in dem kein Urlaub genehmigt wird. Maßstab sind die Urlaubswünsche der Beschäftigten und dringende betriebliche Belange (§ 7 Abs. 1 BUrlG).
Mehr zu Betriebsferien →Mindestbesetzung
Zahl der Personen oder Qualifikationen, die in einem Team oder einer Schicht mindestens anwesend sein muss. Grundlage, um Urlaubsanträge gegen Engpässe zu prüfen.
Mehr zur Mindestbesetzung →Mehrarbeit
Arbeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus; im Sprachgebrauch oft gleichbedeutend mit Überstunden.
Kernarbeitszeit
Zeitspanne innerhalb der Gleitzeit, in der Anwesenheit verpflichtend ist – beispielsweise von 9 bis 15 Uhr.
Abwesenheitsquote
Anteil abwesender Mitarbeiter (Urlaub, Krankheit) an der Gesamtbelegschaft. Hilft, Engpässe bei der Personalplanung früh zu erkennen.