Sollarbeitszeit
Die Sollarbeitszeit ist die laut Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zu leistende Arbeitszeit in einem bestimmten Zeitraum – pro Tag, Woche oder Monat. Sie ist die Bezugsgröße für das Arbeitszeitkonto: Liegt die tatsächlich geleistete Istarbeitszeit darüber, entstehen Plusstunden, liegt sie darunter, Minusstunden.
Was unterscheidet Soll- und Istarbeitszeit?
Die Istarbeitszeit ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Die Differenz aus Ist- und Sollarbeitszeit ergibt das Arbeitszeitkonto: positiver Saldo gleich Plusstunden, negativer Saldo gleich Minusstunden.
Beispiel aus der Praxis
Eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden arbeitet in einer Woche mit Inventur 24 Stunden. Ihr Arbeitszeitkonto zeigt danach vier Plusstunden. In Absprache mit der Teamleitung gleicht sie diese in einer ruhigeren Woche wieder aus. Damit der Saldo stimmt, muss die Sollarbeitszeit für jeden Mitarbeiter mit seinem eigenen Vertragsumfang hinterlegt sein, nicht pauschal für das ganze Team.
Deutschland, Österreich und Schweiz im Vergleich
- Deutschland: Die Vorschrift regelt keine Sollarbeitszeit, sondern eine Obergrenze: werktäglich grundsätzlich acht Stunden (§ 3 ArbZG).
- Österreich: Die tägliche Normalarbeitszeit darf acht Stunden, die wöchentliche vierzig Stunden nicht überschreiten, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§ 3 Abs. 1 AZG).
- Schweiz: Arbeit über den verabredeten oder üblichen Umfang hinaus ist Überstundenarbeit; ohne Freizeitausgleich und ohne abweichende schriftliche Abrede ist sie mit einem Zuschlag von mindestens einem Viertel zu entlöhnen (Art. 321c OR (Fedlex)).
In SL-UP umsetzen: Stunden-Saldo für Plus- und Minusstunden in den Berichten →
Newsletter
Urlaubsrecht & Feiertage im Blick
Änderungen im Urlaubsrecht, Feiertage, Brückentage und Neues zu SL-UP – per E-Mail. Jederzeit abbestellbar.