Mindestbesetzung
Die Mindestbesetzung ist die Zahl an Personen oder Qualifikationen, die in einem Team, einer Schicht oder an einem Standort mindestens anwesend sein muss, damit der Betrieb läuft. Sie ist eine betriebliche Planungsgröße, die der Betrieb selbst festlegt, und dient bei der Urlaubs- und Schichtplanung als Maßstab, um Abwesenheiten zu prüfen.
Mindestbesetzung und Urlaubswünsche
Urlaubswünsche sind bei der zeitlichen Festlegung zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, stehen entgegen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Eine schriftlich festgelegte Mindestbesetzung macht nachvollziehbar, wann ein Engpass vorliegt.
Beispiel aus der Praxis
Eine Arztpraxis legt fest, dass am Empfang immer mindestens zwei Personen anwesend sind. Möchten drei von vier Empfangskräften in denselben Herbstferien frei nehmen, zeigt die Planung den Engpass vor der Genehmigung. Die Praxisleitung spricht dann mit allen Beteiligten und berücksichtigt dabei soziale Gesichtspunkte wie schulpflichtige Kinder.
Österreich und Schweiz im Vergleich
- Österreich: Der Urlaubszeitpunkt wird vereinbart, unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten der Beschäftigten (§ 4 Abs. 1 UrlG).
- Schweiz: Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und berücksichtigt die Wünsche, soweit dies mit den Interessen des Betriebes vereinbar ist (Art. 329c Abs. 2 OR).
In SL-UP umsetzen: Besetzungsansicht mit Mindestbesetzung je Abteilung →
Newsletter
Urlaubsrecht & Feiertage im Blick
Änderungen im Urlaubsrecht, Feiertage, Brückentage und Neues zu SL-UP – per E-Mail. Jederzeit abbestellbar.