Mindestbesetzung

Die Mindestbesetzung ist die Zahl an Personen oder Qualifikationen, die in einem Team, einer Schicht oder an einem Standort mindestens anwesend sein muss, damit der Betrieb läuft. Sie ist eine betriebliche Planungsgröße, die der Betrieb selbst festlegt, und dient bei der Urlaubs- und Schichtplanung als Maßstab, um Abwesenheiten zu prüfen.

Mindestbesetzung und Urlaubswünsche

Urlaubswünsche sind bei der zeitlichen Festlegung zu berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, stehen entgegen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Eine schriftlich festgelegte Mindestbesetzung macht nachvollziehbar, wann ein Engpass vorliegt.

Beispiel aus der Praxis

Eine Arztpraxis legt fest, dass am Empfang immer mindestens zwei Personen anwesend sind. Möchten drei von vier Empfangskräften in denselben Herbstferien frei nehmen, zeigt die Planung den Engpass vor der Genehmigung. Die Praxisleitung spricht dann mit allen Beteiligten und berücksichtigt dabei soziale Gesichtspunkte wie schulpflichtige Kinder.

Österreich und Schweiz im Vergleich

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