Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch ist die Zahl bezahlter freier Tage, die Beschäftigten pro Jahr zustehen. In Deutschland sind es mindestens 24 Werktage (§ 3 BUrlG), in Österreich 30 Werktage, also 25 Arbeitstage (§ 2 UrlG), und in der Schweiz vier Wochen (OR Art. 329a). Bei Teilzeit wird anteilig gerechnet.

Der gesetzliche Mindestanspruch im Überblick:

Wie viel Urlaub steht bei Teilzeit zu?

Bei Teilzeit wird der Anspruch proportional zur Zahl der wöchentlichen Arbeitstage berechnet.

Beispiel aus der Praxis

Ein Handwerksbetrieb arbeitet in der Fünf-Tage-Woche und gewährt über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus vertraglichen Zusatzurlaub. Die Teamleitung führt beide Teile im Urlaubskonto getrennt, weil für den vertraglichen Mehrurlaub abweichende Regeln vereinbart sein können. Für neue Kolleginnen und Kollegen im ersten Halbjahr und für Teilzeitkräfte wird der Anspruch gesondert berechnet.

Was ist bei Eintritt und Teilzeit zu beachten?

In Deutschland wird der volle Anspruch erstmals nach sechs Monaten erworben (§ 4 BUrlG); bis dahin kann Teilurlaub von einem Zwölftel je vollem Monat entstehen (§ 5 BUrlG). Details stehen in den Einträgen zur Wartezeit und zum Teilzeit-Urlaub.

In SL-UP umsetzen: Urlaubsregeln und Rechenhilfen für den Urlaubsanspruch →

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