Urlaubsanspruch berechnen
Der Rechner ermittelt den gesetzlichen Mindesturlaub für Deutschland und die Schweiz; für Österreich nennt er die Eckwerte nach § 2 UrlG ohne eigene Zahl, weil dort nach dem Arbeitsjahr gerechnet wird. Sie geben Land, Jahr, wöchentliche Arbeitstage und optional Eintrittsdatum und Urlaubstage laut Vertrag an; das Ergebnis berücksichtigt Teilzeit und den anteiligen Anspruch bei unterjährigem Eintritt.
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Beta-Platz sichernHäufige Fragen zum Urlaubsanspruch
Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?
Deutschland: Mindestens 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche (BUrlG §3). Bei 6-Tage-Woche sind es 24 Werktage.
Österreich: 30 Werktage bzw. 25 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche je Arbeitsjahr (§ 2 UrlG), nach Vollendung von 25 Dienstjahren 36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage. Der Rechner gibt für Österreich keine Zahl aus, weil der Anspruch nach dem Arbeitsjahr und nicht nach dem Kalenderjahr bemessen wird.
Schweiz: Mindestens 20 Arbeitstage (OR Art. 329a). Mitarbeitende unter 20 Jahren haben Anspruch auf 25 Tage.
Wie berechnet sich der Urlaub bei Teilzeit?
Der Urlaubsanspruch wird proportional zur Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage berechnet (TzBfG §4 DE, analog AT/CH). Wer 3 Tage/Woche arbeitet, erhält 3/5 des Vollzeit-Anspruchs.
Beispiel: 20 Tage (Vollzeit) × 3 Tage ÷ 5 Tage = 12 Urlaubstage
Was gilt bei Eintritt im Laufe des Jahres?
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (BUrlG §4 DE). Davor gilt:
Anteiliger Anspruch = Jahresanspruch ÷ 12 × vollständig gearbeitete Monate
Kann der Arbeitgeber mehr Urlaub gewähren?
Ja. Die gesetzlichen Werte sind Mindestansprüche. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge können mehr Urlaub vorsehen. Tragen Sie Ihre Urlaubstage laut Vertrag ein, rechnet der Rechner sie auf Ihre Arbeitswoche um; der gesetzliche Mindestanspruch darf dabei nicht unterschritten werden.
Wann verfällt nicht genommener Urlaub?
Deutschland: Grundsätzlich am 31.12. des Jahres. Übertrag nur bei dringenden Gründen, verfällt dann am 31.03. (BAG-Rechtsprechung 2022: nur bei aktiver Information durch den Arbeitgeber).
Österreich: Verjährung nach 2 Jahren ab Ende des Urlaubsjahres.
Schweiz: Das Gesetz nennt keinen festen Verfallstermin. Ferien sind in der Regel im betreffenden Dienstjahr zu gewähren (Art. 329c OR) und dürfen während des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geld abgegolten werden (Art. 329d Abs. 2 OR). Auf den Anspruch kann während des Arbeitsverhältnisses und einen Monat danach nicht verzichtet werden (Art. 341 OR). Nach verbreiteter Auffassung verjährt er nach fünf Jahren (Art. 128 Ziff. 3 OR).