Karenz

Karenz ist in Österreich die arbeitsfreie Zeit, die Eltern nach der Geburt zur Betreuung ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Sie ist mit einem besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz verbunden und kann längstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes dauern. Vom Kinderbetreuungsgeld als Geldleistung ist sie rechtlich zu trennen.

Was unterscheidet Karenz vom Kinderbetreuungsgeld?

Die Karenz (arbeitsrechtliche Freistellung) ist vom Kinderbetreuungsgeld (Geldleistung) zu unterscheiden – beide haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen.

Wie lange dauert die Karenz?

Grundsätzlich bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes, bei Alleinerziehenden bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats. Die Karenz muss mindestens zwei Monate betragen (§ 15 MSchG (RIS), § 2 VKG (RIS)).

Beispiel aus der Praxis

In einem Handelsbetrieb in Wien meldet eine Mitarbeiterin nach der Geburt ihres Kindes Karenz an. Für die Planung zählt, dass Beginn und Dauer dem Arbeitgeber gemeldet werden und die Vertretung für den gesamten Zeitraum steht. Im Teamkalender erscheint die Karenz als eigene Abwesenheitsart und nicht als Urlaub.

Deutschland und Schweiz im Vergleich

In SL-UP umsetzen: Regeln je Abwesenheitsart in den Urlaubsregeln →

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