Karenz
Karenz ist in Österreich die arbeitsfreie Zeit, die Eltern nach der Geburt zur Betreuung ihres Kindes in Anspruch nehmen können. Sie ist mit einem besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz verbunden und kann längstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes dauern. Vom Kinderbetreuungsgeld als Geldleistung ist sie rechtlich zu trennen.
Was unterscheidet Karenz vom Kinderbetreuungsgeld?
Die Karenz (arbeitsrechtliche Freistellung) ist vom Kinderbetreuungsgeld (Geldleistung) zu unterscheiden – beide haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen.
Wie lange dauert die Karenz?
Grundsätzlich bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes, bei Alleinerziehenden bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats. Die Karenz muss mindestens zwei Monate betragen (§ 15 MSchG (RIS), § 2 VKG (RIS)).
Beispiel aus der Praxis
In einem Handelsbetrieb in Wien meldet eine Mitarbeiterin nach der Geburt ihres Kindes Karenz an. Für die Planung zählt, dass Beginn und Dauer dem Arbeitgeber gemeldet werden und die Vertretung für den gesamten Zeitraum steht. Im Teamkalender erscheint die Karenz als eigene Abwesenheitsart und nicht als Urlaub.
Deutschland und Schweiz im Vergleich
- Deutschland: Dort heißt die vergleichbare Freistellung Elternzeit; der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (§ 15 Abs. 2 BEEG).
- Schweiz: Eine Karenz im österreichischen Sinn kennt das OR nicht; es regelt einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen (Art. 329f OR (Fedlex)) und einen Urlaub des andern Elternteils von zwei Wochen (Art. 329g OR (Fedlex)).
In SL-UP umsetzen: Regeln je Abwesenheitsart in den Urlaubsregeln →
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