Archivfassung. Diese Fassung 2.1 des Auftragsverarbeitungsvertrags ist nicht mehr die aktuelle Fassung. Sie gilt für Auftraggeber weiter, die sie angenommen und die aktuelle Fassung noch nicht angenommen haben (§ 18 Abs. 2). Seit dem 25.10.2026 ist anstelle von Jörg Lortz die Software und Büroservice Christine Schremmer Ihre Vertragspartnerin und Auftragsverarbeiterin (AGB 3.2 § 23 Abs. 4, AVV 2.2 § 17 Abs. 2). Im Übrigen gilt diese Fassung unverändert. Aktuelle Fassung: AVV.

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