Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gem. Art. 28 DSGVO für die SaaS-Plattform SL-UP Urlaubsplaner
Archivfassung 1.2 – Stand: Oktober 2026Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO
zwischen dem Kunden der SaaS-Plattform SL-UP (nachfolgend „Auftraggeber") und
Software und Büroservice Christine Schremmer
Odenwaldring 13, 63500 Seligenstadt
E-Mail: [email protected]
(nachfolgend „Auftragsverarbeiter")
§ 1 Gegenstand und Dauer
Gegenstand dieses Auftragsverarbeitungsvertrages ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Bereitstellung der SaaS-Plattform SL-UP zur Abwesenheitsverwaltung, Schichtplanung und Zeiterfassung.
Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Laufzeit des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrages über die Nutzung von SL-UP. Dieser AVV endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrages.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zum Zweck der Erbringung der vertraglich vereinbarten SaaS-Leistungen, insbesondere:
- Verwaltung von Abwesenheiten und Urlaubsanträgen
- Verwaltung von Schichtplänen und Schichtzuweisungen
- Zeiterfassung (Ein-/Ausstempelzeiten, Pausen, Arbeitsarten)
- Bereitstellung von Reports und Auswertungen
- Benutzerverwaltung und Zugriffssteuerung
§ 3 Art der personenbezogenen Daten
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
- Stammdaten: Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Benutzername, Abteilungszugehörigkeit
- Beschäftigungsdaten: Urlaubsanspruch, Eintrittsdatum, Rolle im System
- Abwesenheitsdaten: Urlaub, Krankheit, Homeoffice, sonstige Abwesenheitsarten, Datum und Dauer
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO): Krankheitstage, AU-/Krankheitsnachweise und Abwesenheitsanhänge, soweit diese Funktionen vom Auftraggeber genutzt werden. Diagnosen, Arztdaten und medizinische Detailangaben sind nicht vorgesehen und sollen nicht in Freitexten oder Anhängen hinterlegt werden.
- Zeiterfassungsdaten: Ein- und Ausstempelzeiten, Pausenzeiten, Arbeitsart (Büro, Homeoffice, Remote)
- Kommunikationsdaten: IP-Adressen, Browser-Informationen, Session-Daten, Zugriffszeiten
§ 4 Kategorien betroffener Personen
Von der Verarbeitung betroffen sind folgende Kategorien von Personen:
- Beschäftigte des Auftraggebers (Mitarbeiter, Angestellte)
- Führungskräfte und Administratoren des Auftraggebers
§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich zu folgenden Maßnahmen:
- Weisungsgebundenheit: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Weisungen des Auftraggebers (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO), einschließlich der Übermittlung in Drittländer.
- Vertraulichkeit: Alle Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).
- Technische und organisatorische Maßnahmen: Der Auftragsverarbeiter trifft alle erforderlichen Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO (siehe § 7 dieses Vertrages).
- Unterstützung bei Betroffenenrechten: Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung von Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und Datenübertragbarkeitspflichten gegenüber betroffenen Personen (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO).
- Löschung nach Vertragsende: Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung werden alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).
- Audits und Inspektionen: Der Auftragsverarbeiter stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen einschließlich Inspektionen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragsverarbeiter eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern gem. Art. 28 Abs. 2 DSGVO. Folgende Unterauftragsverarbeiter werden derzeit eingesetzt:
- Hetzner Online GmbH (Gunzenhausen, DE) – Serverhosting und Datenspeicherung von sl-up.com sowie transaktionaler E-Mail-Versand, Rechenzentrum in Deutschland
- Key-Systems GmbH (DD24) (St. Ingbert, DE) – Domainverwaltung, E-Mail-Postfächer und Hosting-Leistungen, Rechenzentrum in Deutschland
- Cloudflare Inc. (San Francisco, USA) – CDN und DDoS-Schutz. Zum Einsatz von Cloudflare Turnstile auf öffentlichen Formularen siehe Datenschutzerklärung (Abschnitt 3.10b). Cloudflare agiert als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) für den CDN- und Bot-Schutz-Dienst. Der gesamte Webverkehr zu sl-up.com (inkl. IP-Adresse) wird über die Cloudflare-Infrastruktur geleitet. Rechtsgrundlage für den Drittlandtransfer: EU-US Data Privacy Framework (DPF, Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gem. Art. 45 DSGVO) sowie EU-Standardvertragsklauseln (SCC, Durchführungsbeschluss 2021/914/EU) als ergänzende Garantie nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Das Cloudflare Data Processing Addendum (DPA) ist abgeschlossen. Transfer Impact Assessment (TIA) dokumentiert.
- Apple Inc. (Cupertino, USA) – Zustellung von Push-Benachrichtigungen der iOS-App über den Apple Push Notification service (APNs). Verarbeitet wird ausschließlich ein pseudonymes Geräte-Token sowie der Benachrichtigungsinhalt; nur relevant, wenn Nutzer Push-Benachrichtigungen in der iOS-App aktiviert haben (Opt-in). Rechtsgrundlage für den Drittlandtransfer: EU-US Data Privacy Framework sowie EU-Standardvertragsklauseln als ergänzende Garantie.
- Google Ireland Ltd. / Google LLC – Zustellung von Push-Benachrichtigungen der Android-App über Firebase Cloud Messaging (FCM). Verarbeitet werden ein pseudonymes Push-Token bzw. eine Gerätekennung sowie Titel und Text der jeweiligen Mitteilung; nur relevant, wenn Nutzer Push-Benachrichtigungen in der Android-App aktiviert haben (Opt-in). Rechtsgrundlage für den Drittlandtransfer, sofern aktiviert: EU-US Data Privacy Framework sowie EU-Standardvertragsklauseln als ergänzende Garantie.
- Google Ireland Ltd. / Google LLC – Google Tag Manager und Google Analytics 4 auf den öffentlichen Marketing-Seiten, ausschließlich nach ausdrücklicher Einwilligung (Consent Mode v2, IP-Anonymisierung aktiv); kein Tracking im eingeloggten Portal. Rechtsgrundlage für den Drittlandtransfer, sofern aktiviert: EU-US Data Privacy Framework sowie EU-Standardvertragsklauseln als ergänzende Garantie.
Support-Zugriff durch Identitätsübernahme. Zur technischen Kundenbetreuung können Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters mit Superadmin-Rechten zeitlich begrenzt (maximal 30 Minuten) und ausschließlich lesend in ein Benutzerkonto des Auftraggebers wechseln. Schreibende Vorgänge sind technisch gesperrt. Jeder Zugriff wird im Audit-Log des Mandanten protokolliert und dem Lizenzadministrator unverzüglich per E-Mail angezeigt. Rechtsgrundlage: Art. 28 DSGVO in Verbindung mit diesem Vertrag.
Über beabsichtigte Änderungen bezüglich der Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern wird der Auftraggeber mindestens 14 Tage vorab per E-Mail informiert. Der Auftraggeber hat das Recht, gegen solche Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung schriftlich Einspruch zu erheben. Wird kein Einspruch erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. Im Fall eines berechtigten Einspruchs, dem der Auftragsverarbeiter nicht abhelfen kann, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Der Auftragsverarbeiter stellt vertraglich sicher, dass die Unterauftragsverarbeiter dieselben Datenschutzpflichten einhalten wie in diesem AVV festgelegt. Sub-AV-Verträge werden dem Auftraggeber auf Anfrage zugänglich gemacht (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO).
Für den Fall, dass Unterauftragsverarbeiter in Drittländern außerhalb des EWR tätig sind, werden geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO sichergestellt (EU-US DPF und/oder EU-Standardvertragsklauseln gem. Durchführungsbeschluss 2021/914/EU). Die vollständige Sub-AV-Liste mit Garantien ist im Trust-Center einsehbar.
§ 7 Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM)
Der Auftragsverarbeiter hat folgende technische und organisatorische Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO implementiert. Das vollständige TOM-Dokument ist einsehbar unter: sl-up.com/tom.php (auf Anfrage auch als PDF erhältlich unter [email protected]).
Zutrittskontrolle
Physischer Schutz durch Hosting bei der Hetzner Online GmbH sowie der Key-Systems GmbH/DD24 in Rechenzentren in Deutschland mit den üblichen physischen Sicherheitsmaßnahmen des Rechenzentrumsbetreibers.
Zugangskontrolle
Schutz vor unbefugter Systemnutzung durch individuelle Benutzerkonten mit Passwortschutz, optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), automatisches Session-Management mit Timeout und Sperrung nach fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen.
Zugriffskontrolle
Sicherstellung, dass Berechtigte nur auf die ihrer Berechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, durch rollenbasierte Berechtigungen (Superadmin, Admin, Manager, Mitarbeiter), strenge Mandantentrennung und Prinzip der minimalen Rechte.
Weitergabekontrolle
Schutz bei Datenübertragung durch Verschlüsselung aller Verbindungen (HTTPS) nach dem Stand der Technik, einschließlich der API-Kommunikation.
Kalender-Abonnements (iCal): Der Auftragsverarbeiter stellt eine Funktion bereit, mit der Abwesenheiten als Kalender-Datei abonniert werden können — wahlweise die eigenen Abwesenheiten einer Person oder, sofern der Auftraggeber dies einrichtet, die einer ganzen Abteilung. Der Abruf erfolgt ohne Anmeldung über eine Adresse mit einem zufällig erzeugten, nicht erratbaren Zugangsschlüssel, bei persönlichen Abos 90 Tage gültig und danach automatisch ungültig, bei Abteilungs- und Firmen-Abos unbefristet bis zur Deaktivierung der abonnierenden Person oder zum Neusetzen ihres Passworts; jederzeit widerrufbar; jede abonnierende Person erhält eine eigene Adresse. Krankheitsbezogene Abwesenheiten werden dabei ausnahmslos neutral als „Abwesend“ ohne Art und Notiz übertragen, sodass besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO nicht über diesen Weg übermittelt werden. Der Abruf erfolgt durch die vom Auftraggeber bzw. seinen Beschäftigten gewählte Kalender-Anwendung (z. B. Google, Microsoft, Apple). Diese Anbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters im Sinne des § 6; die Entscheidung über Einrichtung und Zielsystem und damit auch über einen etwaigen Drittlandtransfer trifft der Auftraggeber als Verantwortlicher. Der Auftragsverarbeiter weist im Produkt vor dem Anlegen eines Abteilungs-Abonnements ausdrücklich hierauf hin und verlangt eine Bestätigung.
Eingabekontrolle
Nachvollziehbarkeit von Dateneingaben durch Audit-Log mit Protokollierung von Änderungen, Zeitstempel bei allen Datenoperationen und Schutz aller Schreiboperationen gegen untergeschobene Anfragen.
Verfügbarkeitskontrolle
Schutz gegen zufällige Zerstörung oder Verlust durch tägliche automatisierte Backups, Monitoring der Systemverfügbarkeit und angestrebte Verfügbarkeit von 99 % im monatlichen Durchschnitt.
Trennungsgebot
Getrennte Verarbeitung von Daten verschiedener Auftraggeber durch konsequente logische Mandantentrennung in der Datenhaltung, isolierte Datenbereiche pro Mandant und keine mandantenübergreifende Dateneinsicht.
§ 8 Informationspflichten und Kontrollrechte
Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, damit der Auftraggeber die gesetzliche Meldefrist von 72 Stunden gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 33 Abs. 1 DSGVO) einhalten kann.
Die Meldung enthält mindestens:
- Art der Verletzung und betroffene Datenkategorien
- Ungefähre Anzahl betroffener Personen und Datensätze
- Voraussichtliche Folgen und ergriffene Abhilfemaßnahmen
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Anlaufstelle
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der Pflichten gem. Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei:
- Sicherstellung der Verarbeitungssicherheit
- Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde
- Benachrichtigung betroffener Personen
- Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen gem. Art. 35 DSGVO
Hinweis zur Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO): Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher verpflichtet, für Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko (insb. Gesundheitsdaten via Kranken-Absencen, AU-/Krankheitsnachweise, Abwesenheitsanhänge, Zeiterfassung und Beschäftigtendaten) eine DSFA zu prüfen bzw. durchzuführen. Der Auftragsverarbeiter stellt ein DSFA-Muster für SL-UP-Kunden aktiv im Onboarding sowie jederzeit unter [email protected] bereit (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO). Die TOM-Dokumentation und eine Liste der verarbeiteten Datenkategorien stehen im TOM-Dokument zur Verfügung.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV durch Audits oder Inspektionen (auch durch beauftragte Dritte) zu überprüfen. Der Auftragsverarbeiter stellt hierfür die erforderlichen Informationen bereit und gewährt angemessenen Zugang. Audits sind mit angemessener Vorlaufzeit anzukündigen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag tritt mit Abschluss des Hauptvertrages in Kraft und endet automatisch mit dessen Beendigung.
Bei Beendigung des Hauptvertrages wird der Auftragsverarbeiter sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder zurückgeben oder datenschutzkonform löschen. Die Löschung bzw. Rückgabe erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende.
Unabhängig von der Vertragsbeendigung werden Abwesenheiten inkl. Krankenabwesenheiten sowie zugehörige Nachweis-Anhänge (z. B. AU-Bescheinigungen) bereits während der Vertragslaufzeit automatisiert nach spätestens 24 Monaten anonymisiert bzw. gelöscht (§ 26 BDSG, Art. 5 und 9 DSGVO). Details zu allen Speicherfristen je Datenkategorie enthält die Datenschutzerklärung.
Der Auftragsverarbeiter bestätigt die vollständige Löschung auf Verlangen schriftlich.
Bestehende gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. § 147 AO für Rechnungsdaten) bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Geltung des Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG)
Für Auftraggeber mit Sitz in der Schweiz gilt dieser Vertrag ergänzend als Auftragsbearbeitungsvertrag im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes (nDSG, in Kraft seit 01.09.2023). Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des nDSG, insbesondere zur Unterstützung bei der Erfüllung von Betroffenenrechten nach Art. 25 und 32 nDSG sowie zur Meldung von Datenschutzverletzungen. Zuständige Aufsichtsbehörde für Auftraggeber in der Schweiz ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB, www.edoeb.admin.ch).
Vertragsschluss
Dieser AVV wird durch die Nutzung der SaaS-Plattform SL-UP in Verbindung mit der Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Er gilt als angenommen mit Beginn der Nutzung der Plattform.
Auftragsverarbeiter:
Software und Büroservice Christine Schremmer
Odenwaldring 13, 63500 Seligenstadt
E-Mail: [email protected]
Stand: Oktober 2026 | Bei Fragen: [email protected]