Hinweis: keine Rechtsberatung
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Thema und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder Ihren Steuerberater.
Warum ist die DSGVO bei der Urlaubsverwaltung relevant?
Urlaubsdaten sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO (Art. 4 Nr. 1). Auch Krankheitstage fallen darunter – teilweise sogar als besondere Kategorie personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, Gesundheitsdaten).
Unternehmen, die diese Daten digital verarbeiten, müssen sicherstellen:
- Rechtsgründlage vorhanden (Beschäftigungsverhältnis, § 26 BDSG)
- Datensparsamkeit: Nur notwendige Daten erheben
- Auskunftsrecht: Mitarbeiter können ihre Daten einsehen
- Löschpflicht: Daten bei Ausscheiden löschen
- Datensicherheit: Zugangsschutz, Verschlüsselung, Protokollierung
Wie unterstützt SL-UP Sie dabei?
Audit-Log
Wichtige Vorgänge werden protokolliert: Wer hat was wann geändert. Das hilft bei der Nachvollziehbarkeit, etwa bei Betriebsprüfungen.
Rollenbasierter Zugriff
Mitarbeiter sehen nur eigene Daten. Manager nur ihre Abteilung. Admins haben Vollzugriff. Klare Trennung nach dem "Need-to-know"-Prinzip.
Datensparsamkeit
SL-UP ist auf Datensparsamkeit ausgelegt: Pflichtfelder sind auf das Nötige beschränkt, zusätzliche Angaben wie Profilfotos sind freiwillig.
Löschmöglichkeit
Mitarbeiter können gelöscht werden. Der Administrator hat die Möglichkeit, alle personenbezogenen Daten eines Mitarbeiters zu entfernen.
Authentifizierung
Anmeldung mit Passwort und optionaler Zwei-Faktor-Anmeldung (per Authenticator-App oder E-Mail-Code) für zusätzliche Sicherheit.
Krankheit & Privatsphäre
Krankmeldungen erscheinen im Team-Kalender nur als Kürzel "K" – ohne medizinische Details oder Diagnosen. Nur Admin und Manager sehen die Eintragungen.
Das Audit-Log: Was wird protokolliert?
Das Audit-Log zeichnet wichtige Vorgänge automatisch auf, zum Beispiel:
Audit-Log aktivieren
Sicherheitsrelevante Vorgänge wie Anmeldungen und Admin-Aktionen werden protokolliert. Ein ausführliches Protokoll fachlicher Änderungen, etwa an Abwesenheiten, lässt sich je Unternehmen zuschalten.
Wie lange dürfen Urlaubsdaten aufbewahrt werden?
Nach der DSGVO müssen personenbezogene Daten gelöscht werden, wenn der Zweck wegfällt. Für Urlaubsdaten gibt es jedoch steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten:
- Steuerrechtlich (§ 147 AO): Lohnunterlagen und Nachweise 6–10 Jahre aufbewahren
- Arbeitsrechtlich: Urlaubsnachweise können für eventuelle Rechtsstreitigkeiten relevant sein
- Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht: Daten löschen oder anonymisieren
Brauche ich einen AV-Vertrag für Urlaubssoftware?
Wenn ein Unternehmen einen externen Dienst wie SL-UP zur Verarbeitung personenbezogener Daten nutzt, ist gemäß Art. 28 DSGVO ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen. Dieser Vertrag regelt, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck, welche Sicherheitsmaßnahmen der Auftragsverarbeiter trifft und unter welchen Bedingungen Subdienstleister eingesetzt werden dürfen.
Der AVV nach Art. 28 DSGVO wird bei der Registrierung bzw. Buchung online abgeschlossen und ist jederzeit unter sl-up.com/avv.php abrufbar. Er dokumentiert alle Pflichten des Auftragsverarbeiters gemäß DSGVO, die Weisungsbindung gegenüber dem Verantwortlichen (Ihrem Unternehmen) sowie die Maßnahmen zur Datensicherheit.
Wie schützt SL-UP Ihre Daten?
- Verschlüsselte Übertragung — alle Verbindungen sind verschlüsselt, keine Datenübertragung im Klartext
- Sichere Passwort-Speicherung — Passwörter werden nicht im Klartext gespeichert
- Schutz vor Passwort-Raten — wiederholte Fehlversuche bei der Anmeldung werden automatisch gebremst
- Schutz vor untergeschobenen Aktionen — Änderungen werden nur aus Ihrer eigenen, angemeldeten Sitzung angenommen
- Daten jeder Firma strikt getrennt — jedes Unternehmen arbeitet in seinem eigenen Bereich
- Regelmäßige verschlüsselte Backups — Ihre Daten werden automatisch gesichert
Was tun bei einem Datenschutzvorfall?
3-Schritt-Anleitung für Datenpannen
- Vorfall im SL-UP Audit-Log dokumentieren: Welche Daten waren betroffen, wann wurde der Vorfall entdeckt, welche Maßnahmen wurden ergriffen?
- Innerhalb 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde melden (Art. 33 DSGVO) — bei Unsicherheit über die Meldepflicht umgehend einen Datenschutzbeauftragten konsultieren
- Betroffene Personen informieren, wenn der Vorfall voraussichtlich ein hohes Risiko für deren Rechte und Freiheiten zur Folge hat (Art. 34 DSGVO)
Externe Referenzen & Rechtsgrundlagen
- DSGVO Art. 4 – Definitionen (personenbezogene Daten)
- DSGVO Art. 9 – Besondere Kategorien (Gesundheitsdaten)
- BDSG § 26 – Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis
- DSGVO Kapitel III – Rechte der betroffenen Person
- Bundesdatenschutzbeauftragter (BfDI)
Häufige Fragen
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